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   BGH, 03.04.1973 - VI ZR 84/72   

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https://dejure.org/1973,5349
BGH, 03.04.1973 - VI ZR 84/72 (https://dejure.org/1973,5349)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1973 - VI ZR 84/72 (https://dejure.org/1973,5349)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1973 - VI ZR 84/72 (https://dejure.org/1973,5349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht - Stationärer Benzintank - Fassungsvermögen - Informationspflicht - Umfüllvorgang - Sorgfaltspflicht - Einfüllstutzen - Einwand unzulässiger Rechtsausübung - Verjährungseinrede - Fristenwesen - Teilungsabkommen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831; BGB § 202; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 713
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 12/69

    Pflichten des Befüllers eines Heizöltanks ohne Grenzwertgeber

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - VI ZR 84/72
    Die Verkehrssicherungspflicht beim Befüllen von stationären Benzintanks erfordert, daß das Personal des Lieferanten sich nicht blindlings auf Angaben anderer Personen über das konkrete Fassungsvermögen des Tanks verläßt, sondern daß es vor dem Umfüllen selbst feststellt, wieviel Kraftstoff sich noch im Tank befindet, und zusätzlich den Umfüllvorgang ständig am Einfüllstutzen kontrolliert (i. A. an BGH VersR 70, 812).

    Der erkennende Senat hat bereits für das Befüllen von Öltanks, die nicht mit Grenzwertgebern ausgestattet sind, ausgesprochen, die allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB erfordere, daß das Umfüllpersonal des Lieferanten vor dem Umfüllen selbst feststellt, wieviel Öl sich noch im Tank befindet, sich aber nicht blindlings auf Angaben anderer Personen über das Fassungsvermögen des Tanks verläßt, und zusätzlich den Umfüllvorgang ständig am Einfüllstutzen kontrolliert (Urteil vom 5. Mai 1970 - VI ZR 12/69 = LM BGB § 823 [Dc] Nr. 81).

  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 232/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - VI ZR 84/72
    Dann aber durften die Beklagten die Klägerin nicht mit der Verjährungseinrede überraschen, nachdem sie sie lange Zeit zu dem Vertrauen berechtigt hatten, ihrem Anspruch würden allenfalls sächliche Einwendungen entgegengesetzt werden, und das Kostenrisiko eines Rechtsstreits zunächst im beiderseitigen Interesse vermieden worden war (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 232/54 = LM BGB § 242 [Cb] Nr. 2).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 165/69

    Eintrittspflicht für Verfolgungsschäden

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - VI ZR 84/72
    O. war durch das von ihm verschuldete Auslaufen des Benzins unmittelbar "herausgefordert" (vgl. dazu das Senatsurteil vom 13. Juli 1971 - VI ZR 165/69 = VersR 1971, 962, 963) und zwar durch die richtige Erkenntnis der dadurch drohenden Gefahr.
  • BGH, 28.09.1971 - VI ZR 29/70

    Schadensersatzansprüche auf Grund eines Arbeitsunfalls - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - VI ZR 84/72
    Ob sich aus diesem seinem Inhalt nach nicht vorgetragenen Abkommen nicht überdies ein die Verjährung hemmendes Stillhalteabkommen (§ 202 BGB) ergab (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1971 - VI ZR 29/70 = VersR 1971, 1148), kann demnach offen bleiben.
  • BGH, 15.10.1971 - I ZR 27/70

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht -

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - VI ZR 84/72
    Damit war nicht ersichtlich, daß die Erstbeklagte den Zweitbeklagten mit den besonderen Schwierigkeiten und Gefahren von Benzintransporten einschließlich des Befüllens von Tankanlagen ausreichend vertraut gemacht und ihm die erforderlichen Verhaltensmaßregeln erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1971 - I ZR 27/70 = LM BGB § 831 [Fc] Nr. 11 zum Öltransport).
  • BGH, 28.03.1972 - VI ZR 203/70

    Klage gegen die Bundesbahn auf Schadensersatz infolge eines Brandunglücks -

    Auszug aus BGH, 03.04.1973 - VI ZR 84/72
    Der Senat kann auch diesmal (vgl. dazu das Senatsurteil vom 28. März 1972 - VI ZR 203/70 = VersR 1972, 747, 749) die Frage offen lassen, ob ein derartiger Unfall noch im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes dem Betrieb des Tankfahrzeugs zugerechnet werden kann, wie das Berufungsgericht meint.
  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74

    Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines

    Der Senat hat die Entscheidung der Frage, ob auch noch ein beim Ein- oder Abfüllen von Öl durch einen Tanklastzug verursachter Unfall im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes dessen Betrieb zugerechnet werden kann, bislang in den in die Revision gelangten, vom OLG Nürnberg und OLG Hamm (a.a.O.) entschiedenen Fällen ausdrücklich offen gelassen (Senatsurteil vom 28. März 1972 - VI ZR 203/70 - VersR 72, 747, 749; Senatsurteil vom 3. April 1973 - VI ZR 84/72 - VersR 73, 713).
  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 156/76

    Pflichten des Öllieferanten beim Befüllen eines mit einem Grenzwertgeber

    Hierauf hat schon das Senatsurteil vom 5. Mai 1970 a.a.O. hingewiesen, das ausdrücklich nur das Befüllen von Öltanks betraf, die noch nicht mit einem Grenzwertgeber ausgestattet waren (ebenso einschränkend dasSenatsurteil vom 3. April 1973 - VT ZR 84/72 - VersR 1973, 713, 714).
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